Als Sozialrichter/in können Sie
    mich gemäß § 106 SGG zum Sachverständigen berufen.
     
    SIE DÜRFEN ERWARTEN
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        langjährige Erfahrung im Bereich pflegerischer Begutachtungen nach SGB XI und SGB XII
    
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        kurze Bearbeitungszeiten
    
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        sachgerechte, transparente und verständliche Beantwortung der Beweisfragen 
    
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        kontinuierliche persönliche Erreichbarkeit