SGB XII
Das Erfassen und Beschreiben von Einschränkungen, Fähigkeiten,
Ressourcen und pflegerischen Gegebenheiten führt zum einen zu einer bedarfsgerechten Hilfe und verhindert zum anderen die Bewilligung nicht notwendiger Leistungen.
Meine Gutachten geben dem/der Sachbearbeiter/in ein klares Bild der
Pflegesituation und zeigen die notwendigen Bedarfe einer hilfesuchenden Person auf.
PFLEGEGRADE
Meine Gutachten zur
Feststellung des Hilfebedarfs nach SGB XII §§61ff sind verständlich, detailliert, aussagekräftig und gerichtsfest. Zudem stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail zur
Verfügung.
Kurze Bearbeitungszeiten (in der Regel max. vier Wochen von Auftrag zum Gutachten)
beschleunigen die Verwaltungsprozesse und schaffen schnellst möglich Klarheit.